AGB Ravaglioli Deutschland GmbH
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Ravaglioli Deutschland GmbH
1. Anwendungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Bestellung
2.1 Der Vertrag kommt ohne Erklärung gegenüber dem das Angebot abgebenden Besteller bereits durch Annahme des Angebots durch Ravaglioli zustande. Der Besteller verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder schriftlich oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren unterrichtet.
2.2 Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen an und Abweichungen von der Beschaffenheit der Waren bleiben RAVAGLIOLI nach billigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.3 Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von RAVAGLIOLI schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Garantien sind für RAVAGLIOLI nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von RAVAGLIOLI im einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Garantie.
3. Preise
3.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.
3.2 RAVAGLIOLI behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten um mindestens 5%, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen. Die Erhöhung der Herstellungskosten wird dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
4. Erfüllungsort und Gefahrübergang
4.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Ware vom Besteller an unserem Geschäftssitz abzuholen (Holschuld). Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald RAVAGLIOLI ihm mitgeteilt hat, dass die Waren ausgesondert und zur Abholung bereit stehen.
4.2 Übernimmt RAVAGLIOLI die Versendung der Ware an den Besteller, ist RAVAGLIOLI nur verpflichtet, die Ware einer zur Versendung geeigneten Person (z.B. Frachtführer oder Spediteur) zu übergeben. Damit tritt Erfüllung ein. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware an die Transportperson übergeben haben.
5. Lieferung
5.1 RAVAGLIOLI ist berechtigt, Teillieferungen und –leistungen zu erbringen, es sei denn, dies wäre dem Besteller nicht zuzumuten. Bei Teillieferungen und –leistungen hat RAVAGLIOLI einen Anspruch auf anteilige Zahlung des Kaufpreises.
5.2 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
5.3 Setzt der Besteller RAVAGLIOLI, nachdem RAVAGLIOLI bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungserstellung (nachgewiesen anhand des Rechnungsdatums) zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist RAVAGLIOLI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls RAVAGLIOLI ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist RAVAGLIOLI berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, RAVAGLIOLI nachzuweisen, dass RAVAGLIOLI als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 RAVAGLIOLI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist RAVAGLIOLI zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
6.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RAVAGLIOLI anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.4 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird RAVAGLIOLI eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so ist RAVAGLIOLI berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
6.5 RAVAGLIOLI ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von einer Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von RAVAGLIOLI, bis der Besteller alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die RAVAGLIOLI jetzt und künftig gegen ihn hat.
7.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt RAVAGLIOLI jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von RAVAGLIOLI, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. RAVAGLIOLI verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann RAVAGLIOLI verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.3 Die Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für RAVAGLIOLI vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, RAVAGLIOLI nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt RAVAGLIOLI das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Für die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die Regelungen der Ziffer 7.2.
8. Mängelprüfung und Beweislast
8.1 Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller dies RAVAGLIOLI unverzüglich (innerhalb von 5 Tagen) schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, RAVAGLIOLI hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von RAVAGLIOLI geliefert wird.
8.2 Behauptet der Besteller Mängel, besteht er auf Nacherfüllung und steht nach der Überprüfung fest, dass kein Mangel vorlag, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei RAVAGLIOLI gültigen Stundensätze zu tragen.
8.3 Bestreitet RAVAGLIOLI die Mangelhaftigkeit der Ware, obliegt dem Besteller der Beweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
9. Mängelansprüche des Bestellers
9.1 Liegt ein von RAVAGLIOLI zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist RAVAGLIOLI nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.
9.2 Ist RAVAGLIOLI zur Mängelbeseitigung/Eratzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die RAVAGLIOLI zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.3 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers, falls die Waren an einen Verbraucher weiterveräußert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Besteller im Falle des Rückgriffs nicht zu. Im Übrigen gelten für den Umfang der Rückgriffsansprüche die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.
10. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
10.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. RAVAGLIOLI haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet RAVAGLIOLI nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
10.2 Schadensersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Sofern RAVAGLIOLI fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie auf die Deckungssumme der Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. RAVAGLIOLI ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in die Police zu gewähren.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von RAVAGLIOLI.
10.4 Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere in dieser Ziffer 10 geregelte Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln der Ware und wenn RAVAGLIOLI eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgeben oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei einer Garantie ist die Haftung jedoch auf einen Betrag von höchstens € 100.000,00 begrenzt.
11. Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz Verjährungsfristen von drei Jahren oder mehr vorsieht, erhöht sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre ab Auslieferung. Längere gesetzliche Verjährungsregelungen für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen bleiben vollumfänglich wirksam. Unberührt bleibt außerdem die Verjährung gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.
12. Verschiedenes
12.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand München; RAVAGLIOLI ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
12.2Es gilt deutsches Recht.
12.3 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit RAVAGLIOLI entstehen, wird ausgeschlossen.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag und dieser AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt

